Wir sind für die Umsetzung Ihrer Vorstellungen von Anfang an für Sie da – bei Neubauvorhaben gegebenenfalls schon in der Planungsphase als Partner von Bauherren und Architekten; bei der nachträglichen Ausrüstung von Gebäuden mit Lösungen zum Sonnenschutz und Sichtschutz in enger Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement, bei der Suche nach Möglichkeiten zum Schutz vor Vandalismus und Splitterschutz für Glasfenster und zur Einhaltung von Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung.
Wir bringen Licht in die Produktauswahl und sorgen auf Wunsch auch für die Anbringung unserer Sonnenschutzrollos, Lamellenvorhängen und Faltstores.
In allen diesen Fällen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner und stehen für persönlichen Kontakt gerne zu Ihrer Verfügung.
Bei der Planung und Umsetzung von Anlagen zum Sonnenschutz und Blendschutz sind nicht nur ästhetische Aspekte des Designs und pragmatische Fragen der Funktionalität relevant. Teilweise sind auch gesetzliche Auflagen zu beachten.
Dies betrifft vor allem Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Hier sind Arbeitgeber nach § 3 Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV) und § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen in punkto Gefährdung des Sehvermögens, körperlicher Probleme und psychischer Belastung verpflichtet.
Die für den Sichtschutz und Blendschutz relevanten Vorschriften sind:
Welche Anforderungen sich im Detail aus diesen Vorschriften ableiten, dazu beraten wir Sie natürlich ebenso kompetent wie zu allen anderen Fragen des Sonnenschutzes und Blendschutzes – auf Wunsch auch in Ihren Räumlichkeiten vor Ort.
Wir sind gerne für Sie da.
Wir wählen unsere Lieferanten nach strengen Qualitäts- und Sicherheitsmaßstäben aus und prüfen alle Produkte vor Aufnahme in unser Sortiment. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl des richtigen Produktes für Ihre Bedürfnisse.
Während Anti-Graffiti-Folien generell als Außenbeschichtung anzubringen sind, kommen UV-Schutzfolien, Splitterschutzfolien und Sichtschutzfolien gewöhnlich als Innenbeschichtung zum Einsatz.
Bei Sonnenschutzfolien gibt es je nach Art der Verglasung spezielle Produktvarianten für die Innen- bzw. Außenbeschichtung.
Innenbeschichtungen mit Sonnenschutzfolie sind für folgende Verglasungen geeignet:
Außenbeschichtungen mit Sonnenschutzfolie sind anzuraten bei:
Bei Unsicherheiten in Sachen Produktauswahl nehmen Sie gern jederzeit Kontakt mit uns auf. Wir haben auf jede Frage eine Antwort.
Es besteht kein Grund zur Sorge, wenn die Schutzfolie an den ersten Tagen noch etwas milchig erscheint – das verliert sich mit der Zeit. Auch mag die Schutzfolie unmittelbar nach der Anbringung etwas wellig wirken; die vollkommene Straffung kann je nach Temperatur bis zu sechs Wochen dauern.
Mit Schutzfolie frisch beschichtete Scheiben frühestens nach drei Wochen putzen, damit keine Flüssigkeit mehr unter die Kanten ziehen kann.
Bei Fragen zur Anbringung kontaktieren Sie uns bitte jederzeit. Wir unterstützen Sie gerne.
Unsere Schutzfolien gehören zu den widerstandsfähigsten Kunststofffolien, die bisher entwickelt wurden.
Dank eines qualitativ hochwertigen Klebers verbindet sich der Film haftsicher mit der Glasscheibe und überdauert bei vorschriftsmäßiger Pflege lange Jahre ohne Kratzer, ohne Verzerrungen und ohne Vergilbung.
Um die Haltbarkeit unserer Schutzfolien möglichst zu verlängern, folgen Sie bei der Reinigung genau unseren Anweisungen. Vermeiden Sie vor allem Kratzen und Scheuern sowie jeglichen Kontakt der Folie mit ätzenden oder lösemittelhaltigen Substanzen.
Auf die Folienseite aufgebrachte Aufkleber oder Ähnliches lassen sich nicht entfernen, ohne die Schutzfolie zu beschädigen.
Verwenden Sie für die Reinigung der Schutzfolie niemals Schleif- oder Scheuermittel, arbeiten Sie niemals mit Lappen, Fensterledern oder Microfasertüchern.